Um zu studieren, brauchst du heutzutage nicht unbedingt das Abitur. Auch bei entsprechender beruflicher Qualifikation kannst du ein Studium aufnehmen, das dich beruflich weiterbringt. Allerdings unterscheiden sich die Zulassungsregelungen zwischen einzelnen Bundesländern erheblich voneinander. Wie die Zugangs- und Zulassungsbedingungen für Quereinsteiger aus dem Berufsleben aussehen, und was das für die Wartezeit bedeutet – dazu einige Infos auf dieser Seite.
Studium ohne Abi: Zugangs-Frage vor Wartesemester-Frage
Hochschulen und Bundesländer entscheiden über den Quereinstieg von Berufspraktikern ins Studium. Problem: Die Zulassungsverfahren und -voraussetzungen unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Das betrifft auch die Wartesemester-Regelung. Um den Hochschulzugang zu erhalten, müssen die meisten der Kandidaten ohne Abitur in der Regel eine der folgenden Prüfungen erfolgreich bestehen:
- Zulassungsprüfung: Die Zulassungsprüfung prüft die Studierfähigkeit der Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung.
- Probestudium: Vor dem eigentlichen Studium steht ein Probestudium von in der Regel zwei bis vier Semestern.
- Begabtenprüfung: Allgemein für Studieninteressierte ohne Abitur und Fachhochschulreife. Berufserfahrene können im Rahmen einer Sonderprüfung das Abitur erwerben. Das Bestehen dieser Begabtenprüfung ermöglicht – wie das reguläre Abitur auch – den unbeschränkten Hochschulzugang.
Studium für Quereinsteiger: Wartesemester ja oder nein?
Studienwillige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung plus Berufserfahrung haben können direkt in ein Studium einsteigen, wenn das gewählte Studienfach fachlich nah am Beruf ist. So führt eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nur zu bestimmten Berufen bzw. zu bestimmten Studiengängen. Die weiteren Voraussetzungen entscheidet das Land.
Meister, Techniker, Fachwirte & Co.
Für Meister, Fachwirte, Techniker oder Bewerber mit gleichgestelltem Titel entfallen zumeist Prüfungen und Eignungsgespräche. Für sie gelten lediglich vom Studiengang abhängige Auswahl- und Zulassungsverfahren; insbesondere bei dem Wunsch nach fachfremden Studiengängen. So legen einige Länder für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie weitere Zugangsbedingungen fest:
- Gleichwertigkeits-Bestätigung der Hochschule,
- Feststellungsprüfung zum Erwerb einer günstigeren Durchschnittsnote
- Beratungsgespräch.
Unter Umständen können Studienbewerber mit Meistertitel oder vergleichbarer Qualifizierung den Studiengang frei wählen und unmittelbar ins Studium einsteigen. Dies legt nahe, dass hier keine Wartesemester anfallen.
Beispiel NRW: Kein Wartesemester für Einsteiger ohne Abi!?
Einstieg ins Studium ohne Abi und ohne Wartesemester scheint möglich: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise reserviert jede Hochschule ein Kontingent an Studienplätzen in Studiengängen mit örtlichem NC für Meister und Berufserfahrene, die ein fach-verwandtes Studium beginnen möchten. Hier können sich Interessenten direkt bei der jeweiligen Hochschule bewerben.
Fazit: Die Informationslage zum Thema „Wartesemester ohne Abi“ ist dünn. Aktuell scheint die Frage „Wartezeit ja oder nein?“ eine individuelle zu sein, abhängig vom Bundesland, der Hochschule und den persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers.