Ein Lebenslauf ist in den seltensten Fällen perfekt. Wenn das Leben nicht gradlinig verläuft, wieso sollte es dann deine berufliche Laufbahn? Lücken werden von Arbeitgebern oft nicht gern gesehen, was aber nicht heißt, dass du Lücken verschweigen oder dem Arbeitgeber ein Märchen auftischen sollst. Es gibt einige Tricks, wie du Lücken optimal vermarktest. Tipps und Tricks findest du im nachfolgenden Artikel:
Etwa ein Drittel der Bewerber tricksen
Etwa ein Drittel der Bewerber schummeln bei ihrem Lebenslauf. Gründe dafür gibt es viele: zum einen die hohen Anforderungen am Arbeitsmarkt und die starke Konkurrenz, aber auch Schamgefühle wegen Arbeitslosigkeit oder fehlender Qualifikationen.
Lebenslauf sollte stimmig sein
Bei einer Bewerbung geht es darum dich selbst du vermarkten und dich von deiner besten Seite zu zeigen. Dabei solltest du das Positive betonen und das Negative außen vor lassen oder beschönigen. Wichtig bei einem Lebenslauf ist, dass er in sich stimmig ist und eine positive Entwicklung erkennen lässt.
Was ist erlaubt?
Wie geht man also am besten mit Lücken um? Zuallererst währt Ehrlichkeit am längsten. Natürlich kannst du dir die schönste Geschichte ausdenken, doch spätesten im Vorstellungsgespräch verstrickt man sich in seinen Erklärungen.
Manche versuchen Lücken zu kaschieren, indem sie die Jahreszahlen ohne die Angabe der Monate im Lebenslauf auflisten. Doch diesen Trick kennen die Arbeitgeber schon lange und er kommt gar nicht gut an. Stattdessen sollte man versuchen lange Lebenslauflücken durch Tätigkeiten und Erfahrungen füllen.
Zeitlücke von bis zu 3 Monaten
Eine Zeitlücke von bis zu drei Monaten muss nicht erwähnt werden, da diese oft ganz normal ist. Ein Leerlauf nach dem Studium oder die Übergangszeit zwischen zwei Jobs wird von Arbeitgebern meist verständnisvoll aufgenommen. Diese Lücke kann offengelassen werden.
Zeitlücke länger als 3 Monate
Dauert die Zeitlücke länger als drei Monate, musst du dies gut durchdacht erklären können. Dieser Zeitraum kann am besten durch Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten, Auslandaufenthalte, Lehrgänge, Umschulungen etc. ausgefüllt werde. Alle Tätigkeiten, die der beruflichen Entwicklung nützen, werden beim Arbeitgeber sehr gut ankommen. Diese Tätigkeiten müssen meistens durch Zeugnisse oder Zertifikate nachgewiesen werden.
Auch Aushilfsjobs, selbstständige Tätigkeiten, Elternzeit oder die Pflege eines Angehörigen können eine Lücke im Lebenslauf auffüllen. Da du in Vorstellungsgesprächen mit Nachfragen rechnen musst, solltest du auch bei diesen Angaben nicht flunkern.
Auszeiten die mehrere Jahre dauern, kannst du nicht verstecken. Auch für diese Zeit solltest du beweisen, dass du nicht nur faul rumgelegen hast, sondern die Zeit sinnvoll genutzt hast.
Beliebtes Schummelgebiet: Fremdsprachenkompetenzen
Bei der Angabe der Fremdsprachenkompetenz wird besonders gern gemogelt: entweder weil man sich wirklich für besser hält als man ist oder weil man sich besser hinstellen möchte. Doch vor allem in Positionen, in denen gute Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt werden, wird schon die Kompetenz im Vorstellungsgespräch getestet. So wird z.B. das Bewerbungsgespräch auf der jeweiligen Sprache abgehalten. Wenn deine Angaben über deine Fremdsprachenkenntnisse falsch sind, kann das ganz schnell peinlich werden.
Wenn eine Krankheit dazwischenkommt
Manchmal muss man sich eine Auszeit nehmen, weil es anders gar nicht geht. Doch krankheitsbedingte Auszeiten im Lebenslauf stellen immer noch ein großes No-Go dar. Rechtlich gesehen müssen Krankheiten im Lebenslauf nicht erwähnt werden. Auch die Frage im Bewerbungsgespräch nach Krankheiten ist unzulässig, solange die Krankheit keine Relevanz für den Job besitzt. Du als Bewerber musst die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Solange keine Dokumente gefälscht werden, stehst du auf der sicheren Seite.
Ein wenig Flunkern ist okay
Erlaubt sind kleine Übertreibungen wie beispielsweise die Angabe von Aufgaben, die in deiner früheren Beschäftigung nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, in denen du aber trotzdem über ein wenig Erfahrung verfügst. Wenn diese Aufgaben für die angestrebte Stelle relevant sind, dann kannst du sie gerne erwähnen.
Es ist auch in Ordnung, ein einfaches Praktikum zur Festanstellung zu machen oder eine Wandertour in Irland zu einer Fremdsprachenreise. Alle Qualifikationen die du angibst, müssen auch beherrscht sein. Natürlich hast du in Irland dein Englisch aufgebessert und wenn du im Praktikum die gleiche Arbeit wie Festangestellte gemacht hast, dann kannst du es im Lebenslauf auch so verkaufen.
Das Hervorheben von Positiven im Lebenslauf ist vollkommen in Ordnung. Dinge, die nicht zwingend für die Stelle nötig sind oder die ein negatives Licht auf dich werfen würden, kannst du weglassen. Dazu gehören Hobbies, die gefährlich sind wie Fallschirmspringen oder Boxen. Wenn du in deinem Job Kunden ans Land ziehen sollst, dann kommt ein blaues Auge oder eine dicke Lippe nicht professionell an.
Was ist verboten?
Auf keinen Fall dürfen Dokumente gefälscht werden. Diese Form von Hochstapelei ist kriminell und kann strafrechtlich verfolgt werden. Qualifikationen und Tätigkeiten müssen meist durch Zeugnisse oder Zertifikate belegt werden. Wenn du Angaben machst über Qualifikationen und Fähigkeiten, die du nicht besitzt oder Angaben über gefälschte Zeugnisse, kannst du eine Menge Ärger bekommen.
Du darfst Beschönigen und das Positive aus deiner Laufbahn hervorheben, ABER auf keinen Fall Lügen und Betrügen.
Was tun, wenn du auffliegst?
Es gibt einen Unterschied zwischen Fragen, die dir gestellt werden dürfen und die, die in einem Bewerbungsgespräch nichts verloren haben. Dazu zählen unzulässige Fragen wie z.B. Fragen über eine bestehende Schwangerschaft oder Krankheit. Diese Fragen musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten. Wenn diese Lüge auffliegt, kann dir der Chef nichts anhaben. Wenn du bei einer zulässigen Frage lügst, wie z.B. nach deinen Qualifikationen, kannst du mit einer fristlosen Kündigung, auch nachtragend, rechnen. Schlimmer noch mit einer strafrechtlichen Verfolgung.
Bewerbungen können selbst nach jahrelanger Anstellung auf Bewerbungsbetrug oder Urkundenfälschung überprüft werden. Doch meistens verliert eine Bewerbungslüge nach jahrelanger Zusammenarbeit an Bedeutung, wenn das Ausmaß der Lüge nicht gravierend ist.
Wenn die Gründe für die Lücken im Lebenslauf nachvollziehbar sind, dann müssen sie kein K.o.-Kriterium sein. Wenn die Zeit sinnvoll genutzt wird, wie z.B. durch selbstständige Weiterbildung oder ehrenamtliche Tätigkeiten wird es auf dich ein positives Licht werfen.
Beschönigen ist absolut okay – aber auf keinen Fall lügen!